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KFZ-VERSICHERUNG

MK Versicherungsmakler KFZ-Versicherung

KFZ – Versicherung (Autoversicherung)

Unter einer KFZ-Versicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines PKW verstanden. Neben der Versicherung von PKW zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der KFZ-Versicherung.

Die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§1 PflVG). Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs (Auto) auf.

Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung.

Schutzbrief (Kraftfahrzeug)

Der Schutzbrief ist die Bezeichnung für ein Produkt aus dem Kfz-Versicherungswesen oder des Leistungsumfangs eines Automobilclubs.

Der Versicherungsnehmer bzw. das bezugsberechtigte Club-Mitglied erhält durch den Versicherer Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls oder auch für sich selbst. Teilweise schließen die Leistungen auch Personenhilfe ein, wenn eine Reise ohne das versicherte Fahrzeug unternommen wird.

Der älteste Schutzbrief-Versicherer in Deutschland ist der Automobilclub ADAC, dort beinhaltet die "Klassische Mitgliedschaft" zum Standard-Tarif bereits Grundleistungen wie Pannenhilfe und Abschleppen. Weitere typische Leistungen einer Schutzbrief-Versicherung sind für einen höheren Beitrag im Rahmen der "Plus-Mitgliedschaft" erhältlich. Dieser Schutz gilt jedoch nur im Zusammenhang mit bestimmten Fahrzeugarten oder Höchst-Abmessungen (z.B. PKW und Wohnmobile), diese sind in den Vertragsbedingungen festgelegt. Andere Automobilclubs handhaben dies ähnlich oder bieten einen Schutzbrief in Kooperation mit einer Versicherungsfirma separat an.

Für den LKW-Betrieb wird beispielsweise beim ADAC ein separater LKW-Schutzbrief in Kooperation mit einer externen Versicherungsgesellschaft angeboten.

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung bietet im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden.

Da nur der so definierte Ausschnitt aller denkbaren Lebensbereiche versichert ist, sind die Prämien regelmäßig deutlich niedriger kalkuliert, als bei der Allgemeinen Unfallversicherung.

Die Versicherungsunternehmen bieten die Insassenunfallversicherung hauptsächlich als Pauschalsystem an; möglich ist auch die Versicherung nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.

Beim Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen pauschal mitversichert; auf jeden versicherten Insassen entfällt im Schadenfall ein der Anzahl der Versicherten entsprechender Teilbetrag der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme.

Beispiel: Verunglückt ein mit fünf Insassen besetzter PKW und beträgt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme 100.000,00 EUR, so ist jeder Insasse mit 20.000,00 EUR versichert.

Um der Gefahr eines zu geringen Versicherungsschutzes entgegenzuwirken, ist in den Versicherungsbedingungen für die KFZ-Unfallversicherung vieler Versicherungsgesellschaften vorgesehen, dass sich die Versicherungssumme bei Vorhandensein von mehr als einem Versicherten um 50% erhöht.

Eine Insassenunfallversicherung wird aus haftungstechnischen Gründen nicht bei uns angeboten.